O meni
BITTE NUR SERIÖSE NORMALE GESPRÄCHE...KEIN SPAM!!!!
also los...
Sollte ich Bilder meines Profils auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgänglich.
Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhängig vom Streitwert immer das Landesgericht zuständig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbeträchtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein überlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen. passwort auf anfrage ....lg